Landgericht Baden-Baden: Terminhinweis

Datum: 10.05.2024

Kurzbeschreibung: Zivilverfahren der Gemeinde Hügelsheim auf Schadensersatz u.a. wegen PFC-Belastung von Ackerflächen, Grund- und Trinkwasser

Zivilverfahren der Gemeinde Hügelsheim auf Schadensersatz u.a. wegen PFC-Belastung von Ackerflächen, Grund- und Trinkwasser

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden verhandelt am

Donnerstag, 16.05.2024 ab 10.00 Uhr im Sitzungssaal 118 des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden

über eine Klage der Gemeinde Hügelsheim gegen die Umweltpartner Vogel AG, gegen deren Vorstand und gegen einen selbständigen Fuhrunternehmer wegen Ausbringung von Kompostgemischen auf Ackerflächen der Gemeinde Hügelsheim. 

Mit der im Dezember 2017 erhobenen Klage begehrt die Gemeinde Hügelsheim die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund EUR 150.000,-- und die Feststellung der Haftung der Beklagten für sämtliche weitere, auch zukünftige Schäden durch die Aufbringung von PFC-belastetem Material auf Ackerflächen der Gemeinde Hügelsheim und dadurch verursachter Verunreinigung des Grundwassers und Schließung eines Trinkwasserbrunnens im Gemeindegebiet der Klägerin.

Dem beklagten Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Produktion von Kompost auch Papierschlämme, also Rückstände aus den Produktionswässern der Papierindustrie, verwendet zu haben, welche mit Chemikalien (PFC) belastet waren. Diese seien in den im Streit stehenden Jahren 2006 bis 2008 großflächig auf Äckern der klagenden Gemeinde ausgebracht worden und hätten eine Verunreinigung der Ackerflächen, des Grundwassers und eines Trinkwasserbrunnens im Gemeindegebiet der Gemeinde Hügelsheim mit PFC verursacht. 

Die Verursachung der Verunreinigung durch die Beklagten ist streitig. Die Beklagten behaupten, die Umweltpartner Vogel AG habe nur Papierfasern guter Qualität zur Verarbeitung von der Papierindustrie angenommen.

Die 3. Zivilkammer hat nach erster mündlicher Verhandlung im Juni 2018 mehrere schriftliche Gutachten eingeholt.

Zum Termin am 16.05.2024 ist der Sachverständige zur mündlichen Erläuterung der Gutachten geladen. Hierbei geht es im wesentlichen um die Frage, ob das von den Beklagten im Zeitraum 2006 bis 2008 auf die Ackerflächen aufgebrachte, mit Papierschlämmen vermischte Kompostmaterial die geltend gemachten PFC-Belastungen von Ackerflächen, Grundwasser und Trinkwasserbrunnen verursachte.

Mit einer abschließenden Entscheidung ist in dem Termin nicht zu rechnen.

Landgericht Baden-Baden, Aktenzeichen 3 O 319/17

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