Landgericht Baden-Baden - Terminshinweis

Datum: 24.04.2024

Kurzbeschreibung: 

Strafverfahren u.a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlich begangenen schweren Bandendiebstahls in den Kurhaus-Kolonnaden in Baden-Baden

Strafverfahren u.a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlich begangenen schweren Bandendiebstahls in den Kurhaus-Kolonnaden in Baden-Baden

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden verhandelt ab

Donnerstag, 02.05.2024, 09.00 Uhr, Saal 118, Landgericht Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden 

mit Fortsetzungsterminen am

Mittwoch, 15.05.2024, 13.00 Uhr

Montag, 27.05.2024, 09.00 Uhr

Dienstag, 28.05.2024, 13.00 Uhr

Mittwoch, 29.05.2024, 09.00 Uhr

über die Anklage der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, die einem von zwei Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit zur Last legt, sich am 19.05.2023 gegen 04.16 Uhr gemeinsam mit einer weiteren unbekannt gebliebenen Person durch Hochdrücken eines Rollgitters und Aufbruch der Ladentür gewaltsam Zutritt zu den Geschäftsräumlichkeiten in den Kurhauskolonaden verschafft zu haben und entsprechend des zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans hochwertige Taschen, Schmuckstücke und Kleidungstücke, unter anderem großer Luxuslabels, sowie Kunstgegenstände im Gesamtwert von rund EUR 211.000,-- entwendet zu haben. Am 17.08.2023 gegen 04.52 Uhr hätten sich beide Angeklagten in Umsetzung eines zuvor neu gefassten gemeinsamen Tatplans in Begleitung einer weiteren unbekannten Person erneut gewaltsam Zutritt zu den Geschäftsräumlichkeiten verschafft, indem sie ein Rollgitter mit Hilfe eines an einem Fluchtfahrzeug verankerten Seils ausgehebelt und die Eingangstür des Geschäfts eingetreten hätten. Im Anschluss hätten sie aus den Geschäftsräumen hochwertige Schmuckstücke im Gesamtwert von rund EUR 158.000,-- entwendet. Die Angeklagten hätten hierbei als Mitglieder einer Bande, die sich zusammengeschlossen hätten, um für einige Dauer mehrere Diebstähle zu begehen, um sich hierdurch eine Einnahmequelle von einigem Gewicht zu verschaffen, gehandelt. An den Türen und Rollgittern sei ein nicht unerheblicher Sachschaden entstanden. 

Die Angeklagten haben sich zur Sache nicht konkret eingelassen.

Einer der Angeklagten befindet sich seit 02.09.2023 in Untersuchungshaft. Der gegen den weiteren Angeklagten am 24.10.2023 erlassene Untersuchungshaftbefehl ist am 19.12.2023 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

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